Zwangserkrankungen: Diagnostik
Die Diagnosestellung erfolgt durch einen Psychologen, Psychotherapeuten oder psychiatrischen Facharzt, der im Gespräch mit dem Patienten die Symptome bespricht.
Hierbei kommt es insbesondere zur einer Abgrenzung der ggf. bestehenden Zwangserkrankung von eventuellem zwanghaftem Verhalten, welches in Zusammenhang steht mit einer zwanghaften Persönlichkeitsstruktur.
Bei einer Zwangserkrankung haben Betroffene keinen Bezug zu ihren Vorgehensweisen und Handlungen, sie fühlen sich dabei unwohl und der Zwang schränkt sie deutlich ein.
Bei der Diagnose wird grundsätzlich mit einbezogen, dass Zwangshandlungen meist mit anderen psychischen Erkrankungen in Zusammenhang stehen, so dass diese eindeutig identifiziert werden müssen.
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- Koch, Stefan (Autor)