Das Nichtraucherschutzgesetz: Das gilt es zu beachten

Es spaltet die Nation

Keine Gesetzesänderung hat in den letzten Jahren zu einer so großen Spaltung der Nation beigetragen wie das Nichtraucherschutzgesetz. In den meisten Kneipen, Restaurants und Gastwirtschaften darf nicht mehr gequalmt werden. Und auch  am Arbeitsplatz und in nahezu allen anderen öffentlichen Lokalitäten sind Zugaretten tabu.

Wer die Sucht nicht zügeln kann, muss vor die Tür, um den blauen Dunst zu genießen Besonders bei Minustemperaturen wird der Verweis vor nach draußen zur Qual. Während ehemalige Raucher und Nichtraucher das Gesetz begrüßen, fühlen sich Raucher inzwischen im öffentlichen Leben schon fast ausgegrenzt und diskriminiert.

Welche Möglichkeiten bestehen für Gastronomen?

Gastromen haben – theoretisch zumindest – mehrere Möglichkeiten, den Nichtraucherschutzgesetz, den das Nichtrauchergesetz fordert, umzusetzen. Zum einen besteht für den Gastronomen die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Raum für Raucher zur Verfügung zu stellen. Dieser Raum muss allerdings tatsächlich räumlich von der übrigens Nichtraucherzone abgetrennt sein.

Der offene Raucherbereich, der bisher in gastronomischen Betrieben üblich war, ist nicht mehr ausreichend, um das Nichtrauchergesetz zu erfüllen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den gesamten gastronomischen Betrieb nur noch Personen über 18 Jahren zugänglich zu machen. Während dies für Restaurants nicht umsetzbar ist, wählen gerade sogenannte Bierkneipen heute diese Variante, um ihrer Pflicht nachzukommen, dabei aber auch Raucher nicht in den Außenbereich verweisen zu müssen.

Die letztlich dritte Variante, die viele gastronomische Betriebe nutzen, ist die, den Rauchern im Außenbereich Rauchplätze zur Verfügung zu stellen. Während dies im Sommer leicht umsetzbar ist, sind gerade in der kalten Jahreszeit viele Raucher mit dieser Lösung oftmals unzufrieden.

Die Hintergründe für das Nichtrauchergesetz

Fakt ist, das Tabakrauch die Gesundheit schädigt. Dabei werden durch den Rauch nicht nur die Raucher, sondern auch die im Umfeld befindlichen Nichtraucher geschädigt. Das Passivrauchen, wie die Bezeichnung lautet, wenn Nichtraucher Tabakrauch von Rauchern einatmen, ist inzwischen als sehr schädlich nachgewiesen, kann zu ebenso schwerwiegenden Erkrankungen führen wie das Rauchen selbst.

Schon der Rauch einer einzigen Zigarette kann die gesamte Raumluft verunreinigen und damit auch alle in diesem Raum befindlichen Nichtraucher belasten. Daher hat die Regierung sich – wie in vielen Ländern bereits üblich – entschlossen, das Nichtraucherschutzgesetz zum Schutz der Nichtraucher zu erlassen.